AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH

1. Alle Bestellungen haben schriftlich zu erfolgen.

Etwaige telefonische oder mündliche Abänderungen oder Nebenabreden, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung der Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH, ist diese sorgfältig auf die Richtigkeit der Angaben durch den Käufer zu prüfen. Änderungen sind nur schriftlich und innerhalb von 5 Tagen nach Datum der Auftragsbestätigung möglich.
Die Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH behalten sich vor jeder Erstbelieferung vor, eine Kreditversicherung zur Abwehr von Ausfallschäden abzuschließen und eine Bankauskunft zum Kunden einzuholen.


2. Angebot, Preise
Die Angebote der Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH sind stets freibleibend.
An Angebote hält sich die Magdeburger Türen und Fenster Welt 30 Tage gebunden.
Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn Sie durch die Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH schriftlich zugesagt wurden sind.
Preiserhöhungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Es gelten die am Tag der Lieferung bzw. Leistungserbringung die von der Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH angegebenen Preise soweit nichts anderes vereinbart.

3. Lieferung, Gefahrenübergang
Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich.
Die Nennung eines nach dem Kalender bestimmten Liefertermins, stellt keinen Fixtermin dar, es sei denn, er wird ausdrücklich als solcher benannt.
Die Nennung von Terminen erfolgt jedenfalls unter dem Vorbehalt der Eigenbelieferung und unter Ausschluss der Haftung für Schäden aus höherer Gewalt.
Für die Ausführung ihrer Bestellung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von der
Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH maßgebend.
Schadensansprüche wegen verspäteter Lieferungen setzen voraus, dass die
Verzögerung auf unser vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten zurück zu führen ist.
Mit der Bereitstellung der Waren am vereinbarten Lieferort durch die Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH, gilt die Gefahr und die Rechnung auf den Käufer über.
Teillieferungen sind im zumutbaren Umfange zulässig.
Bei Anlieferung durch die Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH, werden anfallende Wartezeiten gemäß KVO bzw. GNT in Rechnung gestellt.

4. Zahlungsbedingungen und Verzug
Nach Lieferung oder Bereitstellung der Ware sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto und innerhalb 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum in der Nettohöhe. Nach Ablauf der 30-Kalendertagefrist befindet sich der Käufer in Verzug, soweit kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB vorliegt. Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Banküberweisung gilt der Vortag der Gutschrift bei unserer Bank als Tag der Zahlung.
Die Magdeburger Türen und Fenster Welt behält sich vor, Wechsel und Schecks zur Zahlung abzulehnen. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung und ohne Skontoabzug in Zahlung genommen.
Discount und Einzugskosten hat der Käufer zu tragen und uns sofort nach Aufgabe zu erstatten. Dieses gilt insbesondere bei sogenannten Wechsel- Scheck-Verfahren.
Bei Aufträgen über 10.000 € (zzgl.MwST) ist mit der Auftragserteilung eine Bankbürgschaft über die Gesamtsumme des Vertrages nach Muster des Lieferanten vorzulegen. 
Grundsätzlich kann die Annahme von einer Sicherungsleistung abhängig gemacht werden.
Bei nicht vertragsgemäßer Zahlung ist die Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber in Höhe von 2% über dem Lombardsatz der Deutschen Bundesbank zu verrechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers einschließlich Minderungsansprüche ist ausgeschlossen, falls sie von uns nicht ausdrücklich anerkannt wird oder der Gegenanspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlichen Verhalten Beruht oder rechtskräftig Festgestellt ist. 
Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, darf der Auftraggeber die Arbeiten bzw. weitere Lieferungen bis zur Zahlung einstellen.

 


5. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. 
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und der Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel und Schecks Eigentum der Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH.
Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er an die Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen.
Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die gelieferte Ware verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden so erlischt unser Eigentum dadurch nicht. Der Besteller besitzt die verarbeitete oder eingebaute Ware für uns. Diese Bestimmungen gelten insbesondere für den Fall der Verbindung (Einbau).
Wird die gelieferte Ware mit einer anderen Sache derart verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache wird, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Besteller uns schon jetzt quotenmäßiges Miteigentum an der neuen Sache, die der Besteller für die Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH in Verwahrung nimmt.


6. Gewährleistung
Der Käufer hat der Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH Mängel der Ware  innerhalb von 3 Werktagen schriftlich anzuzeigen.
Ausgeschlossen sind, Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung und einem Verschulden bei Vertragsabschluß, sofern der Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels verjähren nach der Regelung des BGB; sofern bei Bauleistung nicht die VOB vereinbart wurde. Die Verjährung beginnt bei der Abnahme.
Die Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH haftet nicht für die natürliche Abnutzung, umweltbedingte Beanspruchung und für Schäden, die auf falsche oder mangelhafte Montage Dritter, Bedienung, Beanspruchung, ungeeignete Betriebs- oder Einbauverhältnisse, nicht Beachtung von Betriebsanleitung oder auf sonstiges Verschulden des Bestellers.
Für die Erhaltung des Gewährleistungsanspruches hat der Besteller eine regelmäßige jedoch einmal jährliche Wartung und Pflege durch einen Fachkundigen zu realisieren und zu dokumentieren.
Der Besteller hat bei Lieferverträgen die Ware bei Anlieferung und bei Bauverträgen die Leistung bei der Abnahme zu kontrollieren. Etwaige Mängel sind zu dokumentieren uns spätestens zwei Wochen nach deren Entdeckung anzuzeigen. Eine spätere Meldung offenkundiger Mängel ist ausgeschlossen.
Die mangelhaften Gegenstände sind in den Zustand, indem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden zur Besichtigung durch uns bereit zu halten.
Bei sämtlichen festgestellten Mängeln besteht für uns zunächst ein Nachbesserungsrecht. Schlägt die Nachbesserung oder nach unserem billigen Ermessen einer Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder – sollte es sich um einen schwerwiegenden Mangel handeln- Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Schadensansprüche sind für den Fall der nur einfachen Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Gewährleistung bei Lieferverträgen schließen Montage – und Folgekosten aus. Entgangener Gewinn und Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden.
Teilabnahmen gelten als vereinbart.

7. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftraggeber seinen Eigentums- und Urheberrecht vor.
Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

8. Verbraucher werden nach § 36 l VSBG darauf hingewiesen, dass wir als Unternehmen/Unternehmer nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.


9.  Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen(einschließlich Scheck -und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen
Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz der Magdeburger Türen und Fenster Welt GmbH und diese ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.